Geschrieben von Kalogo am 24.02.2006, 14:56 Uhr |
Brauch euren rat.
Hallo,
als Zugewinn würde nur ein evt. Wertzuwachs des geerbten Hauses gelten, nicht jedoch der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Erbschaft.
Der Zugewinnausgleich erfolgt bei Scheidung übrigens immer als Geldaudgleich; es besteht also nie ein Anspruch auf die Sache an sich.
Gruß Julia
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- Brauch euren rat. - LOL 24.02.06, 13:48
- Re: Brauch euren rat. - vallie 24.02.06, 13:50
- Re: Brauch euren rat. - Jamu 24.02.06, 14:35
- Re: Brauch euren rat. - Kalogo 24.02.06, 14:56
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- Re: Brauch euren rat. - sawme 24.02.06, 18:25
- Re: Am besten vererben reiche Tanten ihre ... - JoVi66 24.02.06, 21:46
- Re: Brauch euren rat. - sawme 24.02.06, 18:25
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