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Geschrieben von Kalogo am 24.02.2006, 14:56 Uhr

Brauch euren rat.

Hallo,

als Zugewinn würde nur ein evt. Wertzuwachs des geerbten Hauses gelten, nicht jedoch der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Erbschaft.
Der Zugewinnausgleich erfolgt bei Scheidung übrigens immer als Geldaudgleich; es besteht also nie ein Anspruch auf die Sache an sich.

Gruß Julia

 
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