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Geschrieben von belugamax1 am 02.06.2013, 8:25 Uhr

der arzt kann bei einem uneinsichtigen pat gar nichts machen...

...weil er der ärztlichen schweigepflicht unterliegt. diese erlaubt ihm nur nach entsprechender güterabwägung, eine behördenmeldung zu initiieren. und eine gefährdung, welche die meldung rechtfertigen würde, liegt nur vor bei fahrzeugführeren wie busfahrern und gefahrguttransportern. bei allen anderen sind die patienten selbst gefragt oder man muss eben die angehörigen ins boot holen

@fredda: mitgefühl ist im persönlichen umfeld sicher sinnvoll. aber so wie benedikte das schreibt, hat die mutter eine gute chance, bald in zeitung zu stehen als wieder einer der alten verkehrsteilnehmer, die leider irgendwas nicht auf die reihe bekommen haben, der andere liegt schwerverletzt im kh. nicht sehen können, starrsinning sein - keine guten voraussetzungen zum auto fahren....

 
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