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Geschrieben von Schildkroete12 am 11.06.2012, 14:35 Uhr

Disziplinarverfahren?

Das geht ja nicht einfach so, wenn du nicht in Ausübung deines Amtes etwas verbockt hast, die Ausübung deines Dienstes während der Ermittlungen nicht sichergestellt ist und/oder du nicht rechtskräftig verurteilt worden bist. Außerdem wird der Arbeitgeber doch nicht einfach so von der Staatsanwaltschaft informiert, wenn nichts Dramatisches vorliegt. Dass du bis dato noch nichts davon wusstest, macht das Ganze noch dubioser. Was genau hast du im Dienst getan, dass dieser Frau geschadet hat? Ansonsten dürfte die Geschichte doch ohne öffentliches Interese sein und nicht von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden...

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