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Geschrieben von fiammetta am 11.06.2012, 14:37 Uhr

Scheiß Ex,.....Sorry!!

Hi,

von vornherein: Dein Ärger ist dem Posting deutlich anzulesen und ist auch nachvollziehbar.

Wichtig wäre halt herauszubekommen, wann, wie und wo Du sie beleidigt haben sollst. Möglicherweise kannst Du dann denn Nachweis führen, dass du zu dem Zeitpunkt meinetwegen Einkaufen warst und dort mit der EC-Karte gezahlt hast. Je mehr Details bekannt sind, desto eher kannst Du sie widerlegen. Bestehen die Vorwürfe nur aus "Die hat mich vor ungefähr zehn Wochen als ... betitelt", dann bist Du wahrscheinlich eh` aus der Nummer `raus, weil 1. nur - ich meine - acht Wochen zwischen Beleidung und Anzeige verstreichen sollten und 2. so vages Larifari normalerweise im Sande verläuft, weil der Steuerzahler nicht mit Pillepalle-Verfahren belastet werden soll. Zeugen bräuchte sie auch noch dafür und zwar solche, die vor Gericht auch Bestand haben.

Die Frage ist halt, wie Du zurückschießen solltest. Machst Du nichts, dann macht sie weiter, damit überhaupt irgendwann irgendeine Reaktion kommt. Ich würde ja einen RA konsultieren und `mal solche Dinge wie Verleumdung abchecken lassen, denn wenn Du sie tatsächlich nicht beleidigt hast, dann ist ein Ermittlungsverfahren + Disziplinarverfahren schon harter Tobak, den ich nicht ungestraft auf mir sitzen lassen würde und sei es nur, um ihr damit zu verklickern, dass sie sich mit der Falschen angelegt hat. Was sagt denn Dein Ex dazu? Hast Du mit deren Gatten immer noch Kontakt?

LG

Fiammetta

 
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