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Geschrieben von Nikas am 11.12.2014, 12:20 Uhr

Dooooch: Man beglücke sich gegenseitig

mh ich möchte doch mal wieder eine Lanze für die Glückserwartung brechen. Eine Schnecke ist man ja nun nicht. Außer man möchte denn doch eine sein ;-)

Wenn zwei Menschen zusammenleben, ergibt sich daraus eine Sorgsamkeitspflicht gegenüber dem jeweils anderen. Also ich sollte als Partner schon beachten, den anderen zu beglücken, beglücken zu wollen.

Will ich das nicht (mehr), ist die Liebe oder das, was mich mal dem anderen zugeneigt machte (und sei es das Bankkonto) wohl irgendwo auf dem Weg verloren oder irrelevant gegangen; falls sie je da war.

Früher blieb man zumeist zusammen, heute muss man das nicht mehr. Man sollte es auch nicht, wenn der Leidensdruck den verbliebenen Glücksrest markant übersteigt und durch nichts mehr kompensiert werden kann. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Darüber kann niemand anderes befinden. Jeder hat andere Erwartung ans Leben, an sich, an den Partner. Das macht es nicht leicht/er.


Ja, ich darf dem Partner zurufen: Beglücke mich!

(was der mit der "Zumutung" macht, ist dann seine Sache. Aber alleine seine Reaktion wird wohl Bände sprechen).

 
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