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Geschrieben von fiammetta am 24.08.2004, 12:11 Uhr

Kurschatten

Hi,

für Dich scheint die - offenbar vorübergehende - Pflege Deines Schwiegervaters eine ziemliche Belastung darzustellen, die sich in Frust und vorweggegriffener Eifersucht äußert, stimmt`s? Die Frage ist also, wie stehst Du zu dem Mann, d.h. ist er Dir sympathisch und versteht Ihr Euch oder ist er ein übellauniger Despot? In Fall 1 finde ich, kann man es ja `mal machen, vorausgesetzt, Du steckst die Grenzen rechtzeitig unmißverständlich ab. Also, wie oft Du kommst, wie lange Du bleibst etc.
In Fall 2 gibt es dazu nur zu sagen, daß Du rechtlich NICHT für die Pflege oder den Unterhalt der Schwiegereltern zuständig bist, es also die Angelegenheit der KK ist. Selbige sowie der Psychosoziale Dienst (o.ä.) sind immer daran interessiert, die Kosten und den eigenen Arbeitsaufwand möglichst niedrig zu halten. Somit wird man dann gerne auf der moralischen Mitleidsschiene zugesülzt, um dann Zusagen zu treffen, die man hinterher bereut. Hab` ich auch schon hinter mir - aber da hilft nur Standfestigkeit. Die KK muß also eine Pflegerin organisieren und bezahlen, womit Du aus dem Schneider wärest. Du mußt Dich für niemanden aufopfern, v.a. wenn es Dir deswegen schlechter geht! Solche fordernden Texte geben immer nur diejenigen von sich, die selbst dies weder tun würden noch jemals getan haben.

Viel Glück!

Fiammetta

 
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