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Geschrieben von ösitina am 30.08.2012, 12:34 Uhr

Nachtrag..von wegen Erbe

3. Gesetzliche Erbfolge

Liegt kein Testament vor oder wird im Testament nicht über das gesamte Vermögen entschieden oder ist das Testament ungültig, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gibt es überhaupt kein Testament, wird der gesamte Nachlaß gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Wird im Testament nur über einen Teil des Nachlasses verfügt, wird der nicht erwähnte Teil nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.

Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und diejenigen Personen, die mit dem Erblasser (also der verstorbenen Person) in nächster Linie verwandt sind.

Zur ersten Linie gehören die Kinder des Erblassers und deren Kinder und Kindeskinder....

Zur zweiten Linie gehören Vater und Mutter und deren Nachkömmlinge (also die Geschwister des Erblassers und deren Kinder, Kindeskinder...)

Zur dritten Linie gehören die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder...

Zur vierten Linie gehören die Urgroßeltern (aber NICHT mehr deren Nachkömmlinge!)

Eine nähere Linie schließt die entferntere Linien aus. Hat der Erblasser also Kinder, erben weder Eltern, noch Großeltern, noch Urgroßeltern. Hat der Erblasser keine Kinder, aber leben seine Eltern noch, dann erben diese Eltern, nicht aber die Großeltern und Urgroßeltern. Usw.

 
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