Reisen und Urlaub mit Kindern

Reisen und Urlaub mit Kindern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Geisterfinger am 06.08.2018, 15:57 Uhr

Grillverbot in den Ferien

Ich würde annehmen, dass es Aufgabe des Vermieters ist, den Mieter über landestypische bzw. besondere Regelungen zu informieren. Da in da ja viele Häuser über örtlich ansässige Argenturen vermietet werden, ist ein Satz bei der schlüsselübergebe sicherlich machbar oder ein Zettel im Haus. Ich würde vom Mieter ebenso erwarten, dass er diese Regeln befolgt. Ein riesiger waldbrand beeinträchtigt die urlaubsfreuden aller mehr als nicht zu grillen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Reisen und Urlaub mit Kindern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.