Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Trini am 08.08.2022, 8:39 Uhr

Ich habe noch mal darüber nachgedacht und meine Gedanken sortiert.

Fakt ist: Ihr habt den Preis der Reise so akzeptiert und den Vertrag unterschrieben.

Offenbar waren eure eigenen Preisrecherchen unvollständig und auch der Vertrag war nicht wirklich aussagekräftig (hinsichtlich Zimmer-Kategorie).

Ich weiß nicht, ob man rückwirkend gegen einen Vertrag vorgehen kann, den man vorher so akzeptiert hat.

Verbuche es als Lehrgeld!

Wenn du mal wieder eine Reise gewinnst, machst du eine Online-Probebuchung und behälst dir den Screenshot vom Preis. Dann hast du eine Verhandlungsgrundlage.

****Ein und denselbsne Neuwagen bekomme ich bei unterschiedlichen Händlern zu unterschiedlichen Preisen. Ich kaufe dann beim Günstigsten. Auch Flüge kann ich zu sehr unterschiedlichen Preisen einkaufen mit der gleichen Konsequenz.**********

Ihr konntet ja das RB nicht wählen, aber ihr hättet durchaus verhandeln können, sollen. Im Nachhinein jetzt zu protestieren wird nicht bringen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wucher-wann-ist-ein-preis-zu-hoch-51981

Sieh es so: Es war nicht euer Erspartes und ohne dieses RB hättet ihr den Gewinn gar nicht in Urlaub umsetzen können.

Trini

 
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