Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Alexa1978 am 08.11.2019, 14:28 Uhr

RR-Versicherung bei gemeinsamer Ferienwohnung

Vielleicht findest du die Antwort in den FAQs (AGBs) deiner Reiseversicherung. In unserer Versicherung steht zB:

"Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Sie auf der Reisebuchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist."

"Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn ein Dritter die Reise für Sie gebucht hat. Voraussetzung ist, dass sie namentlich auf der Reisebuchung genannt sind."

Erfahrungsgemäß weiß ich leider, dass es gerade bei Ferienhäusern mit der RRV Probleme geben kann. Am besten nachfragen!

 
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