Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Gold-Locke am 08.11.2019, 14:42 Uhr

RR-Versicherung bei gemeinsamer Ferienwohnung

So ist es bei uns auch. Man muss auf der Buchung namentlich aufgeführt sein. Ist ja auch verständlich, sonst würde das ja zum Missbrauch verleiten.

LG

 
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