Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von jennysmum am 08.11.2016, 12:56 Uhr

@trini

Kaputte Flugzeuge zählen nicht zu "außergewöhnlichen Vorfällen" oder "höhere Gewalt". Nehmt anwalttliche Hilfe oder eine der Stellen, wie fluggastrechte.de, fairplane.de oder euclaime.de in Anspruch.

 
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