Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von malwinchen am 11.12.2010, 15:29 Uhr

DAS wäre aber versicherungsbetrug...

die lehrerein hat ihre aufsichtspflicht vernachlässigt und wäre somit haftbar... da sie aber in der schule mitsamt dem dazu gehörigen equipement angestellt ist, muss auch sie der schule diesen schaden nur in ausnahmefällen ersetzen...

warum das kind von diesem vorfall nichts gasagt hat, kann doch nicht die kernfrage sein... warum die lehrerin erst jetzt damit kommt, muss hinterfragt werden. und die "klappe zu halten", damit dem kind keine nachteile entstehen, kann doch wohl auch kein maßstab für die mutter sein, oder?

btw. haftbar wäre die person, die das gerät so unsachgemäß angeschlossen hat, dass überhaupt erst eine person sich in dem kabel verfangen konnte. das kind und somit seine eltern sind in allen ebenen der betrachtung außen vor. aber eine rechtsberatung von einer anwältin schadet keinesfalls, um sich zu diesem sachverhalt sicher zu sein, da ja die lehrerein einen dummen sucht, der haftet.

außerdem: die technische ausstattung einer grundschule dürfte doch vom träger ausgetauscht werden... oft sind grundschulen in trägerschaft von städten und gemeinden. der schaden hätte dem träger gemeldet werden müssen, damit ein ersatzgerät gestellt wird. die technische ausstattung von schulen leidet gemeinhin immer etwas und das ist den kommunalen trägern auch bekannt und wird dort auch im haushaltsplan berücksichtigt. dass die lehrerin erst jetzt auf die mutter zu kommt, finde ich verdächtig... ich fürchte, sie hat die meldung verpennt...

 
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