Schwanger - wer noch?

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von Leo engel  am 17.01.2012, 15:45 Uhr

1. Kind erst fast 2 jahre und behindert, Kita Eingewöhnung noch nicht abgeschlossen

Dem Amt ist die Eingewöhnung egal und wenn würdest du ja auch eher weniger von heute auf morgen eine Stelle haben....
Wie gesagt, du bist verpflichtet dich zu bewerben, der Rest ist Kulanz der Mitarbeiter, wenn sie es nicht verlangen. Und da machen die auch nur ihren Job.

Ich hatte da auch Glück, ich wurde sogar 3 Jahre aus der Vermittlung genommen, weil ich erst dann einen Betreuungsplatz für mein Kind sicher hatte. Aber das war nur Kulanz meiner Sachbearbeiterin. Hier gibt es im normalen KiGa nicht mal eine Eingewöhnungszeit.

 
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