Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Konfusius am 16.07.2019, 23:51 Uhr

8. SSW - Gutes Jobangebot

Sobald du die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt gibst - hole dir dafür eine Bestätigung vom Frauenarzt über den errechneten Geburtstermin, kostet 5 Euro und muss dir der Arbeitgeber erstatten - stehst du unter Kündigungsschutz.
Während des Beschäftigungsverbotes DARF der Arbeitgeber dich nicht beschäftigen, aber du bekommst dein Gehalt weiter, als würdest du arbeiten (ich weiß jetzt allerdings nicht, ob der Arbeitgeber das Gehalt zahlt oder beispielsweise die Krankenkasse einspringt, ist für dich aber im Ergebnis nicht wichtig).

So oder so darfst du als Schwangere nicht zu Mehrarbeit, d. h. mehr als 8 Std. (oder 8,5 Std.?) täglich, herangezogen werden. Du darfst nicht schwer heben (10 kg!), die Umgebung darf nicht zu nass, heiß oder kalt sein und dir müssen Möglichkeiten zum Sitzen und Liegen angeboten werden. Unter Umständen muss dich dein Arbeitgeber auf eine Position setzen, in der diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann er das nicht, dann darf er dich auch NICHT beschäftigen (gilt dann wie ein Beschäftigungsverbot beim Arzt, bei der du weiterhin Gehalt bekommst).

Ich verstehe, wenn du Hemmungen wegen einer bereits erlittenen FG hast, den Arbeitgeber sofort zu informieren, aber wenn du kannst, dann sag es trotzdem, weil damit schützt du dich und dein Baby.

Ich wünsche dir viel Erfolg und eine gute Schwangerschaft. :)

 
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