Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lavendel-2, 33. SSW am 09.01.2013, 13:29 Uhr

Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Ein BV gibt es nur wenn “Leben von Mutter und / oder Kind gefährdet ist “, nicht wegen den “normalen“ SS Beschwerden.
Dann musst du dich krank schreiben lassen. Viele FA und Arbeitgeber stellen ein BV aus weil es der Mutter nicht so gut geht, dazu sind sie aber keinesfalls verpflichtet.
Im falle von Beschwerden die zwar auf die SS zurückzuführen sind, aber Mutter und Kind nicht in Gefahr bringen, gibt es eine Krankschreibung, weil du zwar arbeiten dürftest, aber nicht kannst.
BV bedeutet du darfst nicht mehr arbeiten selbst wenn du wolltest.

Das ist ein unterschied.

 
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