Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3, 24. SSW am 09.01.2013, 15:23 Uhr

Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Hi
also der AG muss sich an den Mutterschutz halten und falls der Arzt noch zusätzlich etwas angiebt z.B. nicht länger als 4 stunden pro Tag arbeiten und Pausenregeln etc so MUSS sich der AG auch daran halten oder den Arbeitsplatz umstruckturieren.. wir der Arbeitsplatz so umstruckturiert das alle bedingungen erfüllt werden dann muss kein BV her..
in deinem Fall würde es sich um ein BV handeln auf grund der TÄTIGKEIT und nicht der tatsache das du schwanger bist.. das muss dann der AG machen.. sicher habt ihr eine Gefärdungsbeurteilung gemacht : ist Pflicht..
hält sich der AG nicht an die REgeln so kannst du dich an den Arbeitsschutz wenden - nicht den Betriebsarzt.. schau im net wo du dich melden musst unter Arbeitschutz und deinem Bundesland.. die setzten sich dann mit dem AG in verbindung und fordern die einhaltung des Mutterschutzes..
kann dein AG den nicht einhalten so muss er ein BV aussprechen.. gibt die Firma aber auf jeden Fall leichte Tätigkeiten her die für dich ok sind so darf er sogar kein BV ausstellen (kosten wären das nämlich der krankenkasse)..
denn Rückenschmerzen etc sind dinge für eine Krankschreibung und nicht für ein BV..-das haben ja eigentlich fast alle Schwangeren..
meldest du dich beim Arbeitsschutz kann es jedoch unangenehm werden wenn dieser sich beim AG meldet.. dann sollte wirklich klar sein das die Mutterschutzgesetze etc nicht eingehalten wurden sonst fragt sich dein AG warum du nicht erst mit ihm sprichst..

ich hab in meiner ersten SS im Krankenhaus bis zum ende gearbeitet und auch ohne BV.. das konnte auch nicht ausgestellt werden wegen anzahl der mittarbeiter im betrieb und co und da immer eine geeignete tätigkeit zu finden war.. war aber auch kein Problem und schwindel und co (bin damals auch 3 mal umgekippt) sind kein Grund für ein BV.. ist eben normal..

bei meiner jetzigen SS habe ich ein BV da ich fast die ganzen ersten 3 Monate Blutungen hatte und Gebärmutterhämatome.. daher bestand eine gefahr für leben vom Kind etc..

lg

 
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