Geschrieben von littlefreakinside, 8. SSW am 05.11.2009, 20:35 Uhr |
Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Hi,,
hab da ma ne Frage ,, und zwar würd ich gern mit meinem Freund zusammen ziehen nur besteht da das Problem das ich arbeitslos bin u mein Freund ne feste Arbeit hat,,
Hab da ma gehört das das in soweit dann nich geht , da da mein Freund für mich (und später das Kind) aufkommen muss mit seinem Gehalt,,
Stimmt das ??
Wer hat davon Ahnung und kann mir Ratschläge geben
danke
Re: Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Antwort von Melli130 am 05.11.2009, 20:36 Uhr
Hä?
Versteh deine Frage nicht wirklich.
Wer sollte dich daran hindern, mit deinem Freund zusammen zu ziehen? Kann dir keiner verbieten. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch und hab was falsch verstanden?
Re: Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Antwort von redshorty, 38. SSW am 05.11.2009, 20:37 Uhr
wenn dein freund der vater des kindes ist muss er unterhalt zahlen, wenn ihr nicht zusammen wohnt und er ne vaterschaftsanerkennung macht. wenn ihr zusammen wohnt, dann braucht er nichts zahlen, da ihr ja ein haushalt seit und die davon ausgehen, dass er für dich mitbezahlt.
also eigentlich ist es für deinen freund "günstiger" wenn ihr zusammenzieht.
kannst aber dich sonst nochmal beim jugendamt erkundigen. also so eine auskunft haben wir von denen bekommen.
Re: Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Antwort von sarah221, 31. SSW am 05.11.2009, 20:39 Uhr
Wenn du ALG1 bekommst, wirst du das auch erhalten, wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst.
Bei Hartz4 würde sein Gehalt voll angerechnet werden.
Aber wo ist das Problem?? Entweder möchte ich eine Familie und mit dieser auch zusammen wohnen, oder mir ist es wichtiger 100€ mehr in der Tasche zu haben.
Re: Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Antwort von Cindy_18, 30. SSW am 05.11.2009, 20:48 Uhr
Hallo,
es kommt drauf an wieviel dein Freund verdient wenn er über 1000 verdient dann kriegst du nichts vom Amt.So kenne ich das...
Aber das ist doch egal du kannst doch trotzdem mit deinem Freund zusammen ziehen.Und wenns Kind da ist kriegst auch noch ein bisschen Geld.Elterngeld und Kindergeld....
LG und alles gute
Ich musste...
Antwort von Kolkrabe am 05.11.2009, 21:12 Uhr
... meine Steuerklasse in I umwandeln, da ich, wenn ich mit einem Partner zusammen wohne nicht mehr das Recht auf II habe.
Und es hat mich trotzdem nicht daran gehindert mit ihm zusammen zu ziehen!
Alles Gute
K.
Ach quak, klar kannst du!
Antwort von Maisha, 28. SSW am 05.11.2009, 22:42 Uhr
Huhu,
bin in der gleichen Situation wie du und lebe seit 01.09 zusammen mit meinem Freund.
Ich erhalte ALG II und wir leben in einer Haushalts(!)gemeinschaft, nicht Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen wird NICHT auf mein ALG II angerechnet, das Amt zahlt natürlich nur halbe Miete ect pp, ist klar.
Wenn Euer Baby da ist, wandelt es sich in eine Haushaltsgemeinschaft und sein Verdienst wird anteillig (!!!) angerechnet.
Bei Fragen pm :o)
Und es wird doch angerechnet
Antwort von tigerchen05 am 06.11.2009, 7:00 Uhr
Bei mir war es beim zusammen zug mit meinem Freund so und bei meinen Eltern war es doch auch so (sie wohnen schon länger zusammen sind aber nicht verheiratet).
Nach einem zusammen zug gilt man als Bedarfsgemeinschaft, dafür muss man nicht verheiratet sein.
Du bekommst mit dem Kind dann nur noch anteilig Hartz4.
Lg Stefanie
Nachtrag
Antwort von tigerchen05 am 06.11.2009, 7:01 Uhr
Aber mach dich doch bei so einem ALG 2 rechner schlau
Re: Und es wird doch angerechnet
Antwort von sheena am 06.11.2009, 8:58 Uhr
Ja das stimmt wohl,was Tigerchen schreibt. mit der bedarfgemeinschaft. aber ich fidne , man hat trotzdem mehr geld. da das gehalt des partners einfließt und man selbst anteilig noch hartz4 bekommt. dann bekommst du ja auch auf jedefall 300 euro elterngeld, wenn da sind da ist.
Ich würde es nicht shcön fidnen, nur nicht zusammenzuziehen, um weiter mehr geld vom staat zu bekommen.
bei einer freundin war es so
Antwort von leasmama87, 28. SSW am 06.11.2009, 12:03 Uhr
sie hat mit ihrem freund zusammen gewohnt, er hat etwas über 1500€ verdient und sie bekam trotzdem 300€ ALG2 (also harzt 4)
mit der "auflage" wenn das kind 3 jahre ist, arbeiten zu gehen.
Re: Arbeitslos u mit Freund zusammenziehen?
Antwort von poi3 am 06.11.2009, 12:16 Uhr
ja, verbieten kann es idr natürlich keiner-finanziell ist es dennoch so das dein Partner dann natürlich mit seinem gehalt für euch aufkommen muss und wenn er genug verdient dann fallen finanzielle hilfen durch den staat (Harz4 etc. weg) da ihr dann in einer eheänlichen gemeinschaft lebt.. mein mann ist nun seit 2 monaten arbeitslos und bekommt noch arbeitslosengeld - das bleibt auch trotz zusammenleben so.. ist das jedoch dann irgendwann vorbei bekommt er auf grund meines gehaltes nichts mehr..
da muss man dann halt wissen was man wirklich will.. verdient dein partner genug und kommt gerne für seine partnerin und kind auf so solltet ihr zusammenziehen..-ist ja auch für das kind schöner. die frage ist halt ob es dann finanziell knapp wird.. du solltest auf jeden fall nicht das gefühl haben müssen deinem Partner "auf der tasche liegen" zu müssen..
viel Glück
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