Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von two_kids am 14.06.2006, 14:11 Uhr

auch für euch - betr. ELTERNGELD

Es zählen „Vätermonate“ und „Geschwisterbonus“

Das Elterngeld soll ab 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ablösen und ist abhängig vom Einkommen: Es ersetzt in der Regel zwei Drittel des Verdiensts, der wegen der Babypause wegfällt. Bei Kleinverdienern wird es bis 100 Prozent aufgestockt.

- Anspruch haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und Arbeitslose, Studierende und Auszubildende, Adoptiv- und Pflegeeltern, sofern sie höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten.

- Einen Mindestbetrag von 300 Euro gibt es auch für Eltern, die vorher nicht berufstätig waren. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf Sozialleistungen (ALG II) angerechnet.

- Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, maximal 1800 Euro. Das entspricht einem Nettoverdienst von 2700 Euro. Wer nach der Geburt auf Teilzeit geht, bekommt 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens ersetzt. Für Geringverdiener bis 1 000 Euro monatlich kann das Elterngeld bis zum früheren Verdienst angehoben werden: Für jeweils 20 Euro, die das Einkommen unter 1 000 Euro lag, erhöht es sich um ein Prozent. Wer 400 Euro verdient hat, bekommt dann 388 Euro.

- Für eine «Kernzeit» von zwölf Monaten wird gezahlt.

- Zwei Partnermonate («Vätermonate») gibt es zusätzlich, wenn auch der zweite Elternteil zur Kinderbetreuung beruflich aussetzt. Vater und Mutter können die Zeit unter sich aufteilen, wobei einer höchstens zwölf Monate nehmen darf. So können sie auch sieben Monate gleichzeitig nehmen, oder aber sich nur die Hälfte des Betrags auszahlen lassen und dafür den Zeitraum auf das Doppelte strecken.

Alleinerziehende können volle 14 Monate nehmen.

- Bei Zwillingen gibt es für das zweite Kind pauschal 300 Euro mehr, bei Drillingen weitere 300 Euro etc.

- Den Geschwister-Bonus gibt es, wenn zwei Kinder kurz nacheinander kommen, so dass dazwischen keine Arbeit aufgenommen werden konnte.

Für diesen und andere Fälle hat das Familienministerium Beispiele errechnet.

- Eine Verkäuferin, die mit 1040 Euro netto ebenso viel verdient wie ihr Mann als Busfahrer, bekommt gut 700 Euro Elterngeld.

Das zweite Kind kommt innerhalb von zwei Jahren, in denen die Mutter nicht erwerbstätig war. Eigentlich stünde ihr nun nur der Mindestbetrag von 300 Euro zu, doch es greift die Geschwister-Regelung: Die Differenz zwischen Sockelbetrag und erstem Elterngeld beträgt 400 Euro, die Hälfte davon wird auf den Mindestbetrag aufgeschlagen, die Familie bekommt also 500 Euro.

- Eine Buchhalterin mit bisher 830 Euro netto bekommt – durch die Aufstockung für Geringverdiener – knapp 630 Euro Elterngeld. Ihr Mann verdient als Facharbeiter 1710 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld haben sie fast 2500 Euro, das entspricht nahezu dem vorherigen gemeinsamen Einkommen von 2540 Euro.

Übernimmt nach einigen Monaten der Vater die Kinderbetreuung, bekommt er 1150 Euro Elterngeld. Die Buchhalterin geht wieder arbeiten, wechselt als Alleinverdienerin in eine günstigere Steuerklasse und kommt auf 1250 Euro netto. Mit Kindergeld hat die Familie nun über 2550 Euro.

Finanziell kein großer Unterschied wäre es, wenn sie sich die Betreuung teilen und beide halbtags arbeiten würden.

Der Facharbeiter verdient dann 840 Euro weniger und bekommt 67 Prozent dieses Betrags, nämlich gut 560 Euro, als Elterngeld. Bei der Buchhalterin sinkt das Nettoeinkommen um rund 200 Euro. Daraus ergäbe sich ein Elterngeld unter 300 Euro, so dass es auf diesen Sockelbetrag erhöht wird. Zusammen hat das Paar 860 Euro Elterngeld über sieben Monate und damit einschließlich Kindergeld und Lohn rund 2510 monatlich zur Verfügung.

- Die Frau eines Akademikers mit 2330 Euro Nettogehalt ist zu Hause und hütet ein Kind. Wird ein Geschwisterchen geboren, bekommt sie als Nichtberufstätige den Mindestbetrag von 300 Euro. Verringert ihr Mann seine Arbeitszeit um nur ein Viertel und verdient 600 Euro netto weniger, erhält er 400 Euro Elterngeld.

- Eine allein erziehende Berufstätige mit bisher 1500 Euro netto bekommt gut 1 000 Euro Elterngeld, 14 Monate lang. Mit Wohngeld 120 Euro, Unterhaltsvorschussleistungen 127 Euro und Kindergeld kommt sie auf gut 1400 Euro.

- Als langzeitarbeitsloser Single hätte sie vor der Geburt rund 750 Euro an Arbeitslosengeld II und Unterkunftskosten erhalten. Mit Kind steigt diese Summe auf 1090 Euro plus 300 Euro Elterngeld-Mindestleistung, macht 1390 Euro

lg two_kids

 
4 Antworten:

Re: auch für euch - betr. ELTERNGELD

Antwort von paulita, 22. SSW am 14.06.2006, 14:29 Uhr

danke für das extrem informative posting! woher hast du das? selbst gemacht?
und: das ganze gilt doch nur für kids, die ab 1.1.07 geboren werden. ODER??
lg
paula

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@paulita

Antwort von two_kids am 14.06.2006, 14:32 Uhr

nein, das hab ich nicht selbst gemacht, sondern im i-net gefunden.

ja, es gilt nur für kinder, die ab 2007 geboren werden.

lg two_kids

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Re: @paulita

Antwort von kaysmama, 36. SSW am 14.06.2006, 14:58 Uhr

Und was ist mit den Kids die vor dem 01.01.2007 geboren werden?
Mein ET ist im Juli und bekomme ich dann meine 2 Jahre noch Erziehungsgeld? Oder nur bis Januar 07 und dann Elterngeld??

LG
Kim mit Kay an der Hand und Baby Zoè inside

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Re: auch für euch - betr. ELTERNGELD

Antwort von smoone1, 13. SSW am 14.06.2006, 19:35 Uhr

Ja, ich fänd es gut, wenn ich das auch kriegen könnte. Habe ET am 22.12., etwas zu früh

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