von Mietzbert, 25. SSW am 23.04.2013, 19:23 Uhr |
auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)
Wenn deine Elternzeit endet und du dann wieder schwanger bist, musst du bis zum Mutterschutz wieder arbeiten gehen, wenn du finanziell nicht fallen willst. Dein Elterngeld fürs zweite Kind wird ja auch weniger, wenn du nicht wieder 12 Monate gearbeitet hast. Du hast dann wieder Kündigungsschutz. Dein AG wird also nicht viel von dir haben, bei Beschäftigungsverbot gar nichts, also wird er so und so vor dem Kopf gestoßen, denke ich. Lg
- auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Sina26, 22. SSW 23.04.13, 19:03
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Mietzbert, 25. SSW 23.04.13, 19:23
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Sina26 23.04.13, 19:31
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Mietzbert, 25. SSW 23.04.13, 19:43
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - kloeschen11, 12. SSW 23.04.13, 19:38
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Sina26 23.04.13, 19:43
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Mietzbert, 25. SSW 23.04.13, 19:50
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - ersterapril 23.04.13, 20:44
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Mietzbert, 25. SSW 23.04.13, 21:18
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - ersterapril 23.04.13, 20:44
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - giftzwerg7, 30. SSW 23.04.13, 20:38
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - Samily, 35. SSW 24.04.13, 9:40
- Re: auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;) - MaMiVi 24.04.13, 14:39