Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von giftzwerg7, 30. SSW am 23.04.2013, 20:38 Uhr

auch ne frage zu zweites Kind hinterher ;)

Hallo,

soweit ich weiß, reduziert sich das Elterngeld für das zweite Kind nicht, wenn du innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt wieder schwanger wirst. Die Monate, in denen du Elterngeld beziehst, werden nicht als Bemessungsgrundlage für das "neue" Elterngeld herangezogen. Wenn du wieder arbeitest bzw. ein BV bekommst, zählen die Monate bis zum Mutterschutz + die Monate bis zum Mutterschutz vom ersten Kind (insgesamt 12 Monate). Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich
Wie es allerdings mit dem Kündigungsschutz aussieht, weiß ich nicht...

 
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