von buschnaka, 22. SSW am 24.03.2011, 16:29 Uhr |
Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus???
Richtig! Wo kein Kläger da kein Richter.
Und Dein Gehalt wird nicht vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt sondern von Deiner Krankenkasse. Also wenn einer Ärger machen könnte dann Deine Versicherung.
Aber da es sich um Deinen Mann handelt kannst Du die Arbeit ja auch gemütlich von der Couch aus erledigen
Lg
- Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - Pabelu, 26. SSW 21.03.11, 12:28
- Re: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - milliHH, 21. SSW 21.03.11, 12:36
- Re: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - Zweizahn, 39. SSW 21.03.11, 12:48
- Re: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - Jenny-AC, 20. SSW 21.03.11, 13:46
- Re: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - wolke76 21.03.11, 16:21
- Re: Beschäftigungsverbot- Wer kennt sich aus??? - buschnaka, 22. SSW 24.03.11, 16:29
Schwanmgerscahft und Kündigung !
Erstes Ounting nach Fruchtwasseruntersuchung wiederrufen???Wer hatte das
Welche Größe sollte es sein? (stillkissen)
Bindetechnik für Tragetuch Rücken
Grippe oder doch schon bald Geburt?
Antibiotikum und evtl. schwanger, was soll ich machen?
Husten und Halsweh :-((((
Ambulante Geburt - Kliniktasche
Ich schon wieder....