Schwanger - wer noch?

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von NicJe  am 02.07.2022, 20:04 Uhr

Beschäftigungsverbot wegen Stillens

Hallo in die Runde!
Ich habe heute erfahren, dass man ins BV kommt, wenn man stillt und in entsprechend gefährdenden Jobs arbeitet. D.h. quasi weiterhin volles Gehalt für ein Jahr, im Anschluss daran kann man dann regulär Elterngeld beziehen.
Vllt ist das ja für die ein oder andere ebenfalls neu und interessant.

Siehe z.b. hier:
https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/still-beschaeftigungsverbot

 
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