Geschrieben von arndti am 08.01.2008, 22:10 Uhr |
Beschäftigungsverbot
das mit dem bv ist nicht so einfach. wenn der betrieb kleiner ist als 20angestellte bekommt der arbeitgeber das geld meist zu 100% von der kk wieder. wenn er größer ist muß der arbeitgeber einen teil aus eigener tasche zahlen.
wenn man nur krank geschrieben ist muß der arbeitgeber das volle gehalt zahlen außer du bist länger als 6wochen krank geschrieben dann zahlt die kk zu 100%. so war es bei mir vor 2jahren gesetzlich geregelt.
ich hatte am anfang meiner ss viele probleme mit zahlreichen kh aufenthalten. meine fä hatte mich auch immer nur so lange krank geschrieben wie es nötig war und winkte zu einem bv gleich ab. bis das mobbing von meinem chef unerträglich war. er ist hochkolerisch und hat mich psychisch wirklich fertig gemacht. meine fä arbeitet mit einer hebamme zusammen und der hab ich mich dann anvertraut weil ich es nicht mehr ausgehalten habe. die hebamme ist dann zu meiner fä und hat mit ihr gesprochen. ich habe danach ein bv bekommen aber nur aus dem grund weil der psychische druck nicht mehr auszuhalten war. mein chef hatte mir sogar vorgeworfen das ich nur simuliere um mir auf seine kosten ein schönes leben zu machen. dies sagte er mir nachdem ich aus dem kh entlassen wurde da hatte ich gerade den zwilling meines sohnes verloren.
lange rede kurzer sinn: es ist eußerst schwierig ein komplettes bv zu bekommen versuch es mit einem teilbv das heißt dann das du nur noch halbtags arbeitest aber das gleiche geld bekommst. ach ja und denk dir keine geschichten aus sondern rede offen mit deinem arzt. wenn ich das gemacht hätte wäre ich nicht so lange durch die hölle gegangen.
ich wünsch dir alles gute!
puh ganz schön lang geworden....sorry
lg jule
- Beschäftigungsverbot - corina30, 16. SSW 08.01.08, 20:41
- Re: Beschäftigungsverbot - Rollo, 33. SSW 08.01.08, 20:45
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