Geschrieben von helene, 39. SSW am 30.12.2003, 16:18 Uhr |
Bin neu hier, hätte eine Frage!
Mutterschutz genießt Du ab dem Moment, wo Du der Geschäftsleitung Deine Schwangerschaft mitteilst, das solltest Du aus eigenem Interesse möglichst zeitig tun. Ab dem Zeitpunkt fallen z. B. Nachtschichten für Dich flach...
Noch eine schöne SS und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
lg helene
- Bin neu hier, hätte eine Frage! - manu123, 5. SSW 30.12.03, 15:47
- Re: Bin neu hier, hätte eine Frage! - red_bamby, 31. SSW 30.12.03, 15:59
- Re: Bin neu hier, hätte eine Frage! - helene, 39. SSW 30.12.03, 16:18
- Mutterschutzgesetz: - berita 30.12.03, 16:44
- Re: Mutterschutzgesetz: - silence77, 12. SSW 30.12.03, 23:07
VU heute... hab jetzt angst wegen Schwangerschaftsdiabetis
Mal ein ganz anderer Ansatz @silwi
@silwi
Ich geselle mich zu euch :-)
Schlafen auf dem Bauch
Seid welcher SSW wißt Ihr das Geschlecht? mt
Stillbekleidung?
Hebammensuche
Gehen wir doch mal davon aus, dass Silwis Fragen ernst gemeint waren...