Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ebbydos am 09.10.2013, 16:53 Uhr

Bv

Geringfügig beschäftigte bekommen in den ersten 6 Wochen der Krankschreibung das Geld vom Arbeitgeber weiter, aber nach 6 Wochen von KEINER Krankenkasse. Als geringfügig beschäftigte bist du bei der Minijobzentrale angemeldet und über die Knappschaft versichert. das heisst, dein Arbeitgeber muss dir bis 6 Wochen vor der Geburt das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate VOR der Schwangerschaft weiter zahlen. Dieser holt sich das dann wiederrum von der Knappschaft über das U2 Verfahren wieder. Mutterschaftsgeld steht dir nicht zu, allerdings aber ein Entbindungsgeld, was du dann beantragen kannst. Ansonsten bekommst du ab der Geburt ganz normal Elterngeld und Kindergeld.

 
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