Schwanger - wer noch?

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von Madleen74, 29. SSW  am 09.10.2013, 15:45 Uhr

Die IKK MItarbeiterin weiß nix,

das habe ich von der IKK Seite gerade

"Auch geringfügig beschäftigte Mitarbeiterinnen erhalten in jedem Fall ein Mutterschaftsgeld. Wenn sie nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung. In diesem Fall erhält die Mitarbeiterin jedoch insgesamt nur höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld. "

 
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