Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lastunicorn am 25.01.2013, 13:57 Uhr

Da sind wohl ein paar Dinge durcheinander geraten

Was neu ist: der AG darf verlangen, dass AN bereits am und für den ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abliefern. Richtig neu ist das eigentlich auch nicht, aber es gab gerade erst ein Gerichtsurteil dazu.

Viele Arztpraxen haben heute sehr entspannte Öffnungszeiten, sodass es eher unwahrscheinlich ist, keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten zu bekommen. Auch da ist der AN in der Pflicht, sich um solche Termine zu bemühen. Geht das nicht, liegt die Beweispflicht dafür auch beim AN. Das sind aber Pflichten, die für alle Patienten gelten. Da haben Schwangere auch keinen Sonderstatus...

 
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