Geschrieben von lastunicorn am 25.01.2013, 13:57 Uhr |
Da sind wohl ein paar Dinge durcheinander geraten
Was neu ist: der AG darf verlangen, dass AN bereits am und für den ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abliefern. Richtig neu ist das eigentlich auch nicht, aber es gab gerade erst ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Arztpraxen haben heute sehr entspannte Öffnungszeiten, sodass es eher unwahrscheinlich ist, keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten zu bekommen. Auch da ist der AN in der Pflicht, sich um solche Termine zu bemühen. Geht das nicht, liegt die Beweispflicht dafür auch beim AN. Das sind aber Pflichten, die für alle Patienten gelten. Da haben Schwangere auch keinen Sonderstatus...
- Schwanger und Arbeitgeber - einpapa 24.01.13, 18:21
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - lanti, 13. SSW 24.01.13, 18:42
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - mf4 24.01.13, 18:43
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - einpapa 24.01.13, 18:47
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - mf4 24.01.13, 18:49
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - shade1983 24.01.13, 18:52
- WENN - mf4 24.01.13, 19:03
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - einpapa 24.01.13, 18:47
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - shade1983 24.01.13, 18:47
- Re: Schwanger und Arbeitgeber - sweetygeli, 12. SSW 24.01.13, 19:26
- Da sind wohl ein paar Dinge durcheinander geraten - lastunicorn 25.01.13, 13:57
Hab nen neukundengutschein von limango, 15 EUR
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