Geschrieben von Butterflocke, 12.. SSW am 27.03.2006, 17:02 Uhr |
Danke euch und noch eine Frage an Anne
Hallo ihr beiden,
Lieben Dank für die Antworten:-)
Anne, könntest du mir tatsächlich nochmal erklären, was mit "Übertragung" der Elternzeit gemeint ist?
Wenn Krümel Nr. 2 kommt, ist meine Tochter 22 Monate alt, das heißt, ich habe fast zwei Jahre meiner Elternzeit "benutzt". Da ich in Bayern lebe, könnte ich nun noch das Landeserziehungsgeld beantragen.
Ob ich das aber überhaupt tun möchte und nicht sogar mein Mann diesmal im Erziehungsurlaub bleibt, steht noch nicht ganz fest.
Ich würde aber natürlich schon gerne wissen, was ich grundsätzlich für Möglichkeiten habe.
Lieben Dank nochmals:-)
Flocke
- Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - Butterflocke, 12.. SSW 27.03.06, 16:23
- Re: Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - mama3, 9 o. 10. SSW 27.03.06, 16:30
- Re: Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - annemaus, 19. SSW 27.03.06, 16:51
- Danke euch und noch eine Frage an Anne - Butterflocke, 12.. SSW 27.03.06, 17:02
- Elternzeit und Übertragung (lang) - annemaus, heute 20. SSW 28.03.06, 8:27
- Ergänzung - annemaus, heute 20. SSW 28.03.06, 8:38