Geschrieben von annemaus, 19. SSW am 27.03.2006, 16:51 Uhr |
Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch
Hallo,
also wenn Du im öD bist und während der Elternzeit ein Kind bekommst, würde ich dem AG das schon frühzeitig anzeigen und um Übertragung der restlichen Elternzeit (bis zu 12 Monate möglich zu übertragen) beantragen, damit Dir nix davon verloren geht. Falls Du noch fragen hast, kann ich Dir das nochmal erklären.
LG Anne
- Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - Butterflocke, 12.. SSW 27.03.06, 16:23
- Re: Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - mama3, 9 o. 10. SSW 27.03.06, 16:30
- Re: Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch - annemaus, 19. SSW 27.03.06, 16:51
- Danke euch und noch eine Frage an Anne - Butterflocke, 12.. SSW 27.03.06, 17:02
- Elternzeit und Übertragung (lang) - annemaus, heute 20. SSW 28.03.06, 8:27
- Ergänzung - annemaus, heute 20. SSW 28.03.06, 8:38
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