Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sumse, 21. SSW am 24.03.2009, 9:45 Uhr

Darfst du gar nicht.....

Es handelt sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, oder?
Nach der Geburt (bei Frühgeburt ab dem errechneten ET) gilt aus gutem Grund ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot. Du könntest dich natürlich trotzdem bewerben- Beginn ab Ende des Mutterschutzes. Eigentlich darf dir daraus kein Nachteil entstehen.

 
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