Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von smallfoot, 23. SSW am 24.03.2009, 10:30 Uhr

Darfst du gar nicht.....

Als Honorarkraft zählt sie wie eine Selbständige - und da gibt es keinen Muschutz! Kann allerdings sein, dass das Schulamt oder so sich querstellt mit der Beschäftigung. Bei einem normalen Arbeitsvertrag gelten die 8 Wochen!

LG

Micha

 
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