Schwanger - wer noch?

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von Nurit  am 14.01.2015, 11:05 Uhr

Das stimmt so nicht!!!!!

Die Firmen sind mittlerweile in der Verpflichtung, AN, die länger als 45 Tage innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) krankgeschrieben sind, anzuschreiben. Geprüft werden soll z.B., ob durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes der Zustand erreicht werden kann, dass der Erkrankte wieder arbeiten kann.
Dies nennt sich Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Erst wenn der AN jede Auskunft und Zusammenarbeit hinsichtlich dieser Maßnahme verweigert, kann der AG davon ausgehen, dass der AN nicht daran interessiert ist, langfristig wieder einsatzbereit zu sein und erst dann ist der AG auf der sicheren Seite, falls er kündigen will (was in Deinem Fall eh jetzt nicht gehen würde, da Du zur Zeit einen besonderen Kündigungschutz hast, aber eventuell hinterher..).
Ich bin in diesem BEM-Team und wir laden auch Schwangere ein (im Sinne der Gleichbehandlung), die erkankt sind, aber fordern niemals Einblick in die genaue Krankengeschichte (nur mündlich und ansatzweise, wenn die Betroffene das nicht sowieso von sich aus tut) und manchmal kann man helfen (anderer Stuhl oder Tisch, anderes Büro), aber oft bleibt das Gespräch auch Formsache. Ich rate dazu, es wahrzunehmen und darzulegen, dass das schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind, die mit Ende der Schwangerschaft natürlich nicht mehr existieren, Deinem Zurückkehren an Deinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit also nichts im Wege steht. Damit kann Dein AG Dir dann nämlich nichts: Du hast jetzt einen besonderen Kündigungsschutz und nach der Elternzeit bist Du wieder voll einsatzfähig.
Damit gibt es also keinen Kündigunsgrund...

Alles Gute; schreib mich gerne an, wenn Du noch Fragen hast.

 
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