Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:22 Uhr

Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus...

Also gekündigt werden darfst du nicht. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät, deinen AG zu informieren. Aber sind das nicht drei Wochen die man Zeit hat? Jedenfalls muss man innerhalb von drei Wochen Klagen einreichen.

Ansonsten errechnet sich das Elterngeld aus den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn also Der Mutterschutz genau am 1. März beginnt wird geguckt was du ab Februar des Vorjahres verdient hast, Nettogehalt abzgl. Werbekostenpauschale pro Monat ca. 79 € geteilt durch 12 und davon 67% (Es sein denn Geringverdiener unter 1000 € dann errechnet sich das irgendwie anders und es könnten u. U. 100 % sein). Das Arbeitslosengeld spielt bei der Berechnung keine Rolle. Sollte sich aber bei dir schon lohnen und über 300 € rauskommen, da ja eigentlich "nur" ca. 2 -3 Monate fehlen.

Ciao Antje

 
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