Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von vovo, ET+2. SSW am 11.09.2007, 11:19 Uhr

Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?

Hallo

kurz und knapp gesagt steht dir der Durchschnitt deines Gehaltes der letzten 12 Monate zu Verfügung. Wenn du also nur z.b. 6 Monate gearbeitet hast dann eben der Durchschnitt von dem 6 Monaten. Dein Arbeitgeber darf dich jedoch in der SS überhaupt nicht kündigen!!! Außer du hattest ein Zeitvertrag der ausgelaufen wäre, ansonsten stehst du unter Kündigungsschutz!!!

LG
Yvonne

 
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