Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mausi84, 20. SSW am 18.11.2010, 11:56 Uhr

Elterngeldantrag - wann?

Den Elterngeldantrag kannst du erst nach der Geburt einreichen, da die die Geburtsurkunde wollen.

Dein Mann muss als Selbständiger dann eine Einnahmen/Überschussrechnung oder eine vereinfachte Bilanz einreichen. Dann bekommt er Elterngeld mit Vorbehalt bis der Steuerbescheid nachgereicht werden kann.
Da gibts im Antrag einen Abschitt "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" da muss er dann halt seine angaben machen. Da steht dann glaub ich auch was er liefern muss.

Viel Erfolg beim Ausfüllen. Hol dir am Besten schonmal einen Antrag (oder lad in im Internet runter) und füll alles bis auf die Daten des Kindes schon aus. Dann hast du wenn der Mini dann da ist nicht so ein Stress. Vor allem kannst du dann alle Belege noch in Ruhe raus suchen! Das gleiche würd ich mit dem Kindergeldantrag machen!

LG Mausi

 
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