Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rattenpack am 26.02.2014, 15:13 Uhr

Elternteil bei Selbstständigkeit

Ich bin auch Selbstständige.
Mein Elterngeld wird nach dem Gewinn meiner letzten Steuerabrechnung ermittelt, Zahlungen, die ich während des Bezugs erhalte, werden angerechnet, dafür wird ein monatliches Durchschnittseinkommen ermittelt.
30 St. arbeiten darfst du auch als Selbstständiger, du gibst im Antrag an, ob und wie viel du zu arbeiten planst.

 
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