Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von aprilagain am 26.02.2014, 15:26 Uhr

Elternteil bei Selbstständigkeit

Hallo,
mein Mann ist ach selbständig, allerdings ohne Angestellte.
Ihm steht auch Elterngeld zu (und auch nicht nur der Mindestsatz), aber das beantragen ist ein Haufen Arbeit. Grundlage ist sein Einkommenssteuerbescheid für das Jahr vor der Geburt (müsste bei euch dann 2012 sein!) In der Zeit in der er in Elternzeit ist, darf er keine Einnahmen und Ausgaben haben, oder ihr musst eine EÜR machen, die vom Steuerberater beglaubigt werden muss, ist er Bilanz-pflichtig, muss eine solche für die zwei Monate erstellt werden, dann wird's noch komplizierter.... (zumindest für mich, die nur Grundkenntnisse in BWL hat).
Außerdem muss angegeben wie er ersetzt wird, in der fehlenden Zeit. Wenn er Angibt, dass er selbst bis zu 30 Stunden arbeitet, bekommt er das Elterngeld nur anteilig.... Ist er allerdings mit nem festen Gehalt bei sich selbst angestellt, gibt eigentlich kaum ein Unterschied zu uns normalos...
Wenn du noch Fragen hast, frag einfach, hab mich ne Weile mit dem Thema beschäftigt. Quelle meiner Infos: L-Bank!
Ich selber bin grad noch beim beantragen, mal schauen was rauskommt.
Beim ersten Kind haben wir nur den Mindestbeitrag beantragt, weil uns alles andere zu komplex für 2 Monate und Steuerberater ja auch immer noch Geld wollen ;(
lg sabrina

 
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