Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Basketball am 24.11.2011, 14:59 Uhr

Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?

Hi,
ja lieben Dank für Deinen Beitrag
....hatte aber mit Krankenkasse und Elterngeldstelle telefoniert,
die sagen beide nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann bis zum 16.05. verlängert werden, ohne Zustimmung geht nicht.
Der AG kann verlangen, dass ich am 01.05. zur Arbeit komme.

Hätte ich nächstes Jahr nur im Mutterschutz auch Urlaubsanspruch, wieviel Tage denn, kann man diesen dann auch davor nehmen?

 
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