Geschrieben von sternenfee75, 38. SSW am 24.11.2011, 17:44 Uhr |
Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun?
Habe jetzt extra nochmal nachgeschaut in der Broschüre vom Bundesministerium.
Hier der Link http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html
Elterngeld und Elternzeit auf Seite 66 (kannst du als PDF downloaden)
Du hast ja mind 2 Jahre am Stück gehabt und schliesst direkt an die Zeit an. Dann brauchst du keine Zustimmung. Nur, wenn du z.B. das 3. Jahr später nehmen möchtest bis zum 8. Geb.
Was anderes wäre es bei kürzerer Elternzeit gewesen, dann brauchst du die Zustimmung.
Und ich glaube kaum, dass dein AG dich für 12 Tage hochschwanger kommen lässt.
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- Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun? - Stefonia 24.11.11, 14:25
- Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun? - sternenfee75, 38. SSW 24.11.11, 14:48
- Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun? - Basketball 24.11.11, 14:59
- Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegeben, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun? - mutsch71, 29. SSW 24.11.11, 15:14
- Re: Elternzeit 1. Kind falsch angegebn, könnte mich ärgern, was würdet ihr tun? - sternenfee75, 38. SSW 24.11.11, 17:44