Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von lilke am 17.07.2016, 12:57 Uhr

Elternzeit/Elterngeld

Nur der Form halber.... Dass dein Mann EZ nur in Lebensmonaten nehmen kann stimmt nur für die Zeiten in denen er EG beantragen will. So wie du es beschrieben hast würde er im Juli eh kein EG mehr bekommen und kann somit auch den Kalendermonat EZ nehmen.

Genauso könntest du z.B. einen Tag länger (also inkl. erstem Geburtstag) EZ nehmen, bekommst aber für diesen einen Tag kein Geld.

Andere Gelder stehen euch per se erst einmal nicht zu.

Ihr habt gemeinsam 14 Lebensmonate und jeder muss mindestens zwei nehmen um EG zu bekommen.

Je nach finanzieller Situation gibt es noch die folgenden Möglichkeiten:

1) Du nimmst nur 11 Monate EG und dein Mann 3. Das lohnt sich, wenn er deutlich mehr EG bekommt. Dann muss er im Juli aber den Lebensmonat EZ melden und nicht den Kalendermonat!

2) Einer von Euch nimmt EG Plus für zwei Monate im Tausch gegen einen vollen EG Monat. Hat finanziell keinen Vorteil gegenüber 1) führt nur zu einem Geldeingang für den einen Monat zuviel.

LG Lilly

 
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