Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hubbeldubbel am 17.07.2016, 15:02 Uhr

Elternzeit/Elterngeld

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

Nächster Punkt, warum Mutterschutz nicht = Elternzeit sein kann.

Elternzeit muss 7 Wochen vorher beantragt werden. Spätestens eine Woche nach Geburt.

Alle Formulare auf Elternzeit die mir in den letzten Jahren in die Hände gefallen sind, haben nur drei Kreuzmöglichkeiten bzgl. Beginn:

Tag nach Beendigung Mutterschutz

Bestimmter Tag (bei z.B.Adoption)

Späterer Zeitpunkt (man darf EZ ja auch theoretisch vom 1-3 Lebensjahr nehmen)

Wenn Dein AG und Du Euch über das Ende einig seid, ist es fürs Ergebnis ja wurscht.

Es gibt aber AG's die würden erst mit einer Rückkehr des AN rechnen bei Lebensmonat 14 vom Kind, wenn ein Jahr Elternzeit beantragt wird! Da steht der AN dann dumm da und bekommt kein Geld.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.