Geschrieben von schnubbi am 14.11.2010, 19:25 Uhr |
erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz???
Wohnst du in Deutschland?
Dann heißt es "Elternzeit". Und Elternzeit muss nicht beantragt werden, sondern man meldet sie an.
Die Zeit zählt ab Geburt. Da du aber nach der Geburt 8 Wochen in Mutterschutz bist, wird der Mutterschutz von der Elternzeit abgezogen. Sprich: Es sind in deinem Wunschfall zwei Jahre ab Geburt, aber es nennt sich erst ab Ende des Mutterschutzes Elternzeit.
- erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Knirps 14.11.10, 19:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - schnubbi 14.11.10, 19:25
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Ephegenia, 21. SSW 14.11.10, 19:33
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
- Re: richtig so? - schnubbi 14.11.10, 20:23
- Re: richtig so? - kidadaki, 33. SSW 14.11.10, 20:26
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 20:46
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 22:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
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