Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von schnubbi am 14.11.2010, 20:23 Uhr

richtig so?

Ich habe geschrieben:

"Hiermit melde ich fristgerecht Elternzeit für mein Kind xxx, geboren am xxx, vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xxxxxx (1 Tag vor dem 2. Geburtstag) an.

Gemäß §16 BEEG behalte ich mir vor, das dritte Jahr nach Bedarf an diese Zeit anzuhängen. Darüber werde ich sie selbstverständlich fristgerecht (sieben Wochen vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit) informieren.

Bitte bescheinigen Sie mir diese Anmeldung."

 
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