Geschrieben von schnubbi am 14.11.2010, 20:23 Uhr |
richtig so?
Ich habe geschrieben:
"Hiermit melde ich fristgerecht Elternzeit für mein Kind xxx, geboren am xxx, vom letzten Tag des Mutterschutzes bis zum xxxxxx (1 Tag vor dem 2. Geburtstag) an.
Gemäß §16 BEEG behalte ich mir vor, das dritte Jahr nach Bedarf an diese Zeit anzuhängen. Darüber werde ich sie selbstverständlich fristgerecht (sieben Wochen vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit) informieren.
Bitte bescheinigen Sie mir diese Anmeldung."
- erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Knirps 14.11.10, 19:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - schnubbi 14.11.10, 19:25
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Ephegenia, 21. SSW 14.11.10, 19:33
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
- Re: richtig so? - schnubbi 14.11.10, 20:23
- Re: richtig so? - kidadaki, 33. SSW 14.11.10, 20:26
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 20:46
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Puschi83 14.11.10, 22:11
- Re: erziehungszeit angeben - ab Geburt oder ab ende Mutterschutz??? - Sasumm 14.11.10, 22:04
- richtig so? - Knirps 14.11.10, 20:10
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