Geschrieben von Kloudo, 20. SSW am 24.04.2013, 13:30 Uhr |
Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft.....
Hallo,
habe damals in einer ähnlich misslichen Lage (damit mein ich das Arbeitslossein) gesteckt.
Ich würde meinem Sachbearbeiter, bzw. dem Arbeitsamt mitteilen, dass du Schwanger bist, wenn du deinen Mutterpass bekommen hast. Der muss dem Arbeitsamt vorgelegt werden, wegen dem Entbindungstermin.
Du erhältst dein ALG1 weiter bis beginn der Mutterschutzfrist =6 Wochen vor ET. Das Mutterschaftsgeld bekommst du dann durch deine Krankenkasse in 2 Teilen. Also erst die 6 Wochen und dann noch mal für die letzten 8. Nach der Geburt bekommst du dann Elterngeld für 12 Monate - es sei denn du verteilst es auf 24 Monate.
Wenn die Elternzeit dann vorbei ist, ja dann bleibt nur Hatz4 oder nichts, wenn dein Mann zuviel verdient.
Arbeitslos kannst du dich anschließend nur melden, wenn du dann einen Betreuungsplatz für dein Kind hast.
Auch darfst du jetzt nicht mehr in jeden Beruf vermittelt werden, bzw. stehen einige Berufe im Konflikt mit dem Mutterschutzgesetz. Ich habe damals zahlreiche Bewerbungen geschrieben aber dennoch nur Absagen bekommen. Auch für 400 EUR Jobs.
LG
- Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Donauwelle 24.04.13, 13:15
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - ccs 24.04.13, 13:26
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Stiorra 24.04.13, 13:28
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Kloudo, 20. SSW 24.04.13, 13:30
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Donauwelle 24.04.13, 13:38
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - k10284 24.04.13, 13:41
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - mucki26, 33. SSW 24.04.13, 14:46
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Sarina 24.04.13, 18:25