Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von k10284 am 24.04.2013, 13:41 Uhr

Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft.....

Ich hatte es dem Arbeitsamt bzw meiner Sachbearbeiterin per Email in der 16.ssw mitgeteilt ungefähr. Das war gar kein Problem, zum nächsten Termin musste ich nur meinen mutterpass zum kopieren mitbringen.

Geld bekommst du ganz normal weiter bis zum Ende deines Anspruches. Von Mehrbedarf bei Arbeitslosengeld 1 habe ich noch nie gehört (wie jemand vorher schrieb) das gibt's erst bei Arbeitslosengeld 2.

Du kannst Elterngeld beantragen und Hartz 4. im Internet kannst du dich vorher erkundigen, ob dir was zusteht.

 
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