Geschrieben von k10284 am 24.04.2013, 13:41 Uhr |
Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft.....
Ich hatte es dem Arbeitsamt bzw meiner Sachbearbeiterin per Email in der 16.ssw mitgeteilt ungefähr. Das war gar kein Problem, zum nächsten Termin musste ich nur meinen mutterpass zum kopieren mitbringen.
Geld bekommst du ganz normal weiter bis zum Ende deines Anspruches. Von Mehrbedarf bei Arbeitslosengeld 1 habe ich noch nie gehört (wie jemand vorher schrieb) das gibt's erst bei Arbeitslosengeld 2.
Du kannst Elterngeld beantragen und Hartz 4. im Internet kannst du dich vorher erkundigen, ob dir was zusteht.
- Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Donauwelle 24.04.13, 13:15
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - ccs 24.04.13, 13:26
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Stiorra 24.04.13, 13:28
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Kloudo, 20. SSW 24.04.13, 13:30
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Donauwelle 24.04.13, 13:38
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - k10284 24.04.13, 13:41
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - mucki26, 33. SSW 24.04.13, 14:46
- Re: Frage zu Arb.amt/Schwangerschaft..... - Sarina 24.04.13, 18:25