Geschrieben von SilkeJulia am 25.01.2008, 15:34 Uhr |
Frage zum Mutterschutzgesetz
Hallo,
du hast definitiv Recht.
Der Wortlaut des Mutterschutzgesetzes ist:
"(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, ..."
und nicht
"in den letzten vier Schwanerschaftsmonaten dürfen Schwangere nur noch bis 20 Uhr beschäftigt werden."
Das hat er wohl falsch verstanden.
Schlage deinem Arbeitgeber vor, sich mit deinem Arzt in Verbindung zu setzen ;-) oder sprich mit deinem Arzt darüber und bitte ihn darum, dir eine Bescheinigung zu geben, dass dein 5.Schwangerschaftsmonat am 22.2. beginnt.
LG,
Silke
- Frage zum Mutterschutzgesetz - marmite, 12+0. SSW 25.01.08, 15:08
- Re: Frage zum Mutterschutzgesetz - leo engel, 15. SSW 25.01.08, 15:17
- Re: Frage zum Mutterschutzgesetz - almut72 25.01.08, 15:24
- Re: Frage zum Mutterschutzgesetz - SilkeJulia 25.01.08, 15:34
- Re: Frage zum Mutterschutzgesetz - anjos, 20. SSW 27.01.08, 13:11
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