Geschrieben von Maria21, ??. SSW am 04.08.2003, 14:09 Uhr |
HILFE! Soll ich die Elternzeit verlängern oder erneut Mutterschutz beantragen?
Hallo Sarah,
habe eine Ausbildung beim Anwalt gemacht und lange im Bereich Arbeitsrecht gearbeitet. Was ich dir dazu sagen kann ist:
Mutterschutz ist unter anderem 8 -12 wochen nach der Geburt. Das heißt in dieser Zeit darf die Mutter auf keinen Fall beschäftigt werden.
Die Elternzeit geht höchstens 3 Jahre nach der Geburt.
Da Du ja gerne noch mind. 2 Jahre nach der Entbindung bei Deinem Kind bleiben möchtest - bzw. nicht arbeiten -, solltest du deinem Chef sagen, dass Du gerne für 2 JAhre in die Elternzeit gehen möchtest.
Hoffe Dir geholfen zu haben :)
LG
Maria
- HILFE! Soll ich die Elternzeit verlängern oder erneut Mutterschutz beantragen? - Sarah und Emma, 20. SSW 04.08.03, 13:39
- Re: HILFE! Soll ich die Elternzeit verlängern oder erneut Mutterschutz beantragen? - Maria21, ??. SSW 04.08.03, 14:09
Erziehungsgeld als freiberuflerin????
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An alle Wauzlbesitzer!!!! Wichtig!!!!
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