Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Anke (kö-li) am 19.08.2003, 12:12 Uhr

hälftiges Kindergeld???

Hallo Hamunaptra,

man ist der KV vielleicht MERLIN, wenn er schon hundertausend Jahre selbständig ist ;o)))?

Ne, jetzt mal im Ernst, wenn es wirklich auf eine Mangelfallberechnung hinausläuft, brauchst Du Dir um das hälftige Kindergeld keine Sorge machen. Das kann er dann nicht mehr abziehen.

Erst wenn der KV Unterhalt über 135% des Regelbetrages zahlt, darf er das hälftige Kindergeld sofort beim Unterhalt abziehen, da es nach Gesetz beiden Eltern zu gleichen Teil zusteht.


Genaues kannst Du hier nachlesen:
http://mein-recht.de/kigeldunt.html

Viele nette Grüße
von Anke

 
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