Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Anke (kö-li) am 19.08.2003, 10:36 Uhr

Hallo Chey...

bin zwar nicht Patrisha, aber den Selbständigen, wenn Sie aufgrund der Einnahmen nur den Mindestunterhalt zahlen können, müssen auch auf den hälftigen Kigeld-Anteil verzichten. Da gibt es keinen Unterschied.

Mein Mann holt seinen Sohn auch regelmäßig und wir bekommen auch keinen hälftigen Kindergeldanteil, wohingegen der Vater meines 1. Sohnes, sich überhaupt nicht kümmert, nicht mal ne Geburtstagskarte, und den hälftigen Anteil abschlappt.
Boah, da schwappt mir auch immer alles hoch.

Aber wie könnte das differenziert werden? Ist in der Praxis sicher kaum umzusetzen, obwohl ich mir das auch wünschen würde, denn ich find es nicht gerecht, wenn Väter sich wirklich kümmern, das Kind vielleicht sogar nen halben Monat da ist und die Mutter den vollen Unterhalt erhält. Muss ich zustimmen ist nicht gerecht.

Viele nette Grüße von Anke

 
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